Aktuelle Forschungsergebnisse und Publikationen
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Wiedereinführung der Vermögensteuer
Verfassungsrechtliche Bindungen für den Gesetzgeber, Relevanz und Gestaltungsspielräume für Familienunternehmen
Dr. Frank-Michael Schwarz, 2017
Die Wiedereinführung der Vermögensteuer ist regelmäßig Gegenstand kontroverser Diskussionen, die jedoch nicht selten die konkrete Belastungssituation von Unternehmen und die verfassungsrechtlichen Bindungen des Gesetzgebers außer Acht lassen.
Sicherung des Familieneinflusses in Familienunternehmen
Symposium der Forschungsstelle für Familienunternehmen der Universität Bayreuth am 6./7. Oktober 2016
Prof. Dr. Knut Werner Lange, Prof. Dr. Kay Windthorst (Hrsg.), 2017
Der Tagungsband dokumentiert den Stand der wissenschaftlichen Forschung zum Einflusses der Familie in Familienunternehmen und dient zugleich dem Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Praxis.
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Die Rechtspraxis von Beiräten in Familienunternehmen
Eine quantitative und qualitative Untersuchung von 34 Familienunternehmen zu Statuten ihres Beirats oder Aufsichtsrats
Dr. Philipp Barsch, 2017
Der Beirat ist Produkt gesellschaftsvertraglicher Gestaltungsfreiheit, gleich ob er berät oder auch aufsichtsratsähnlich die Geschäftsführung kontrolliert. Da es keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften für Beiräte in Familienunternehmen gibt, sind die Erscheinungsformen sehr heterogen.
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Mittelstand und Familienunternehmen bilanzieren anders!
Argumente aus der Grundlagenforschung gegen eine Harmonisierung ihrer Rechnungslegungsvorschriften in der EU und darüber hinaus
StB Prof. Dr. Rolf Uwe Fülbier, 2015
Die Forschung im Bereich der Rechnungslegung, gerade die empirische Forschung, konzentriert sich gerne auf kapitalmarktorientierte Unternehmen. Hier ist die Datenverfügbarkeit in hohem Maße gegeben und Auswirkungen der Rechnungslegung auf die Anleger lassen sich über Kapitalmarktreaktionen gut messen. Diese Auswirkungen interessieren schon deshalb, weil kapitalmarktorientierte Unternehmen ihre Kapitalmarktkommunikation in der EU und in vielen Wirtschaftsräumen weltweit auf die sog. International Financial Reporting Standards (IFRS) ausrichten. Diese IFRS zielen allein auf entscheidungsrelevante Informationen für die Anleger.
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Herausforderungen für den Gesetzgeber bei der Anpassung des Erbschaftsteuerrechts an das Urteil des BVerfG vom 17.12.2014
Die gesetzliche Neuregelung der Erbschaft-/Schenkungsteuer ist eines der zentralen Themen dieses Jahres für Familienunternehmen und Unternehmerfamilien. Wie Sie sicher wissen, ist diese Neuordnung durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 notwendig geworden. Nachdem diese Entscheidung von Familienunternehmen zunächst durchaus positiv bewertet worden ist, mehren sich inzwischen die Anzeichen, dass die Neuregelung des Erbschaftsteuergesetzes gerade für größere Unternehmen mit erheblichen Nachteilen gegenüber dem bisherigen Verschonungskonzept verbunden sein könnte.
Nachfolgeplanung in Familienunternehmen
Prof. Dr. Stefan Leible, Prof. Dr. Kay Windthorst (Hrsg.), 2014
Für Familienunternehmen jeder Größe ist die Planung der Unternehmensnachfolge eine äußerst wichtige Aufgabe. Sie sichert nicht nur den Fortbestand des Unternehmens in der nächsten Generation, sondern beeinflusst auch das Zusammenwirken der Familiengesellschafter mit der Unternehmensführung sowie das Verhältnis zu den verschiedenen Stakeholdern, etwa den Kreditgebern.
IHK-Studie zum Ehrbaren Kaufmann
Kleine und mittlere Unternehmen verfolgen keinen systematischen Ansatz zur Übernahme unternehmerischer Verantwortung
Prof. Dr. Dr. Alexander Brink, 2015
Unter dem Titel „Verantwortung lohnt sich“ hat die IHK für München und Oberbayern im Februar die Ergebnisse einer empirischen Untersuchung zur Rolle und Bedeutung des Ehrbaren Kaufmanns veröffentlicht. Mittels einer Online-Befragung, an deren Konzeption Prof. Dr. Dr. Alexander Brink federführend beteiligt war, gaben 241 Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen Auskunft darüber, ob und wie das Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns ihr unternehmerisches Handeln prägt. Aus den Erkenntnissen der Studie werden konkrete Leitsätze zur Übernahme unternehmerischer Verantwortung abgeleitet, die v.a. mittelständischen Unternehmen Orientierung geben sollen.
Die Welt so schön lassen, wie sie ist
Prof. Dr. Alexander Brink, veröffentlicht in: Frankenpost, 27. November 2014, S. 23
Wertebewusstsein und soziale Verantwortung - warum meist nur die Familienunternehmen halten, was sie der Öffentlichkeit versprechen.
Es ist eine nüchterne Analyse:"Unter den mentalen Effekten der Globalisierung ragt die Tatsache hervor, dass sie das ständige Rechnen mit dem fernen Andenken, dem unsichtbaren Konkurrenten, zur Norm erhoben hat", formulierte der bedeutendste zeitgenössische, deutsche Philosoph Peter Sloterdijk bereits vor knapp 10 Jahren.
Verantwortung ist immer an Menschen gebunden
Interview mit Prof. Dr. Alexander Brink, veröffentlicht in: FAZ, 21. November 2014
Frage: Corporate Social Responsibility, Nachhaltigkeitsberichte, Corporate Citizenship: Großkonzerne widmen sich öffentlichkeitswirksam dem Thema "unternehmerische Verantwortung". Hat die Marketingabteilung ein neues Spielfeld für sich entdeckt, oder steckt da mehr dahinter?
Anmerkung zu BGH v. 13.5.2014 – II ZR 250/12 (Testamentsvollstreckung an Kommanditanteilen; Trennung zwischen gesellschafts- und erbrechtlicher Ebene)
Prof. Dr. Jessica Schmidt, LL.M, veröffentlicht in: WuB II G. § 47 GmbHG 1.14, S. 475 - 478
Anmerkung
1. Mit dem vorliegenden Urteil hat der BGH eine Reihe wichtiger Fragen im höchst komplexen Problemfeld der Testamentsvollstreckung an Kommanditanteilen geklärt und dabei insbesondere dezidiert herausgearbeitet, dass im Hinblick auf die Rechte und Pflichten von Testamentsvollstrecker und Erben strikt zwischen der gesellschaftsrechtlichen und der erbrechtlichen Ebene zu trennen ist.
2. Das Urteil bestätigt zunächst erneut die - vom RG noch verneinte (vgl. RGZ 172, 199, 203) - prinzipielle Zulässigkeit der Dauertestamentsvollstreckung an Kommanditanteilen (vgl. grundlegend bereits BGH WM 1989, 1331 = WUB II F. § 161 HGB 3.89 Deuchler = NJW 1989, 3152, 3154; s. ferner BGH WM 2012, 658 = NZG 2012, 385).